Statuten: 
§1 Als Kegelabend ist der Samstag bestimmt worden.
§2 Das Kegeln beginnt um 16.00 Uhr und endet um 19.30 Uhr.
Wer nicht kann, sagt beim Präsidenten frühst möglich ab.
§3 Monatsbeitrag je Kegelschwester zwischen 7,- Euro und 15,00 Euro zzgl. Pflichtrunde (wer
nach 18 Uhr kommt, kann sich bei Runden ausschließen – echte Saufnasen schließen sich
natürlich an!!)
§4 Es gibt folgende kostenpflichtige Ordnungsstrafen:
- Verspätung oder früher gehen: 1,30 Euro pro angef. halbe Stunde
- Unentschuldigtes Fernbleiben/ Abhauen: 10,00 Euro zzgl. Beitrag und Strafendurchschnitt
- Entschuldigtes Fernbleiben: Beitrag und Strafendurchschnitt
- Pudel 0,10 Euro
- besondere Blödheit, Eierstock, verlorenes Spiel, Stina, Fluchen auf der Bahn, Klingel, Lustwurf, Gasse, falsch Aufschreiben, Kugel bringen,- nachlaufen,- verreckt: 0,30 Euro
- Randale, Sex auf der Bahn, Schweinereien 0,50 Euro
- Kranz und alle Neune (nur nicht die Keglerin) 0,50 Euro
- Weitergabe von Getränken bei Schweinerei oder Fünfenputzen: verdecktes Getränk 1,30 Euro,
gesehenes Getränk 2,60 Euro, schon angenipptes Getränk 3,90 Euro
- Silenzium ( wenn man ins Silenzium quatscht oder wenn man – trotz Aufforderung- weiter quatscht!): 5,00Euro
- der König bestimmt das "Outfit" für`s nächste Kegeln und muss den Königskegel immer dabei haben, Zaunkönig muss für`s nächste Kegeln was zum Knabbern oder was Süßes mitbringen, Stina nimmt den Kittel mit nach Hause und bringt ihn zum nächsten Kegeln wieder mit, Pudelkönig muss den Pudelrucksack mit nach Hause nehmen und zum nächsten Kegeln wieder mitbringen.
§5 Runden bzw. 8,00 Euro werden bei nachstehenden Ereignissen fällig:
- neuer Freund, Hochzeit, Kind, neues Auto, neues Heim, großer Lottogewinn, antrinken einer Runde, Kegel vergessen, Button vergessen, Stina vergessen, Pudel oder Pudelrucksack vergessen, reiches Erbe, Geburtstag, Verlobung, bestandene Prüfung, neuer Job, Zaunkönigsaufgabe nicht erfüllt.
- Button, Kegel, Kegel T-Shirt/ Kegelhemd werden bei der Kegeltour nicht mitgenommen oder gehen dort verloren.
- Schnappszahl oder 3 Pudel hintereinander 5,00 Euro.
§6 Gäste zahlen 3,00 Euro Beitrag zzgl. Strafen und Pflichtrunde. (Haben aber dafür eine Menge
Spaß!) Gäste sind beim Präsidenten anzumelden. (Nach Möglichkeit max. 2-3 Gäste)
§7 Männer auf der Bahn müssen eine Runde geben.
§8 Neue Mitglieder werden nur einstimmig aufgenommen. Eintrittsgeld: Durchschnitt Kassenbestand
nach der letzten Tour bzw. einstimmig vereinbarter Betrag.
§9 Kegeltour:
- Vergnügungsausschuß plant die Tour. Termin (bis auf weiteres) immer das erste Oktober Wochenende, oder letztes September Wochenende. Die Kosten der Reise stimmt der Kassierer mit dem Vergnügungsausschuß ab (möglichst alle Kosten sollten durch die Kasse gezahlt werden). Wer mitfährt, hat den Button, Kegel und Kegeloutfit und gute Laune mitzunehmen.
- Wer nicht mitfahren kann, sagt so früh wie möglich ab!!
- Beiträge und Strafen werden nicht zurück erstattet.
- Bei besonderen Fällen- Entscheidung durch Abstimmung!!
§10 Beim Austritt gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung aus der Kegelkasse. Schulden beim
Austritt müssen innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden. Rückgabe von Kegelhemd ist
erforderlich.
§11 Jährliche Wahlen: des Präsidenten (Kegelversammlung einholen, beim Kegeltunier anmelden, Runden anschreien
und alles was so ansteht regeln), Vergnügungsausschuß(plant die Tour,Weihnachtsessen und kann auch andere
Veranstaltungen planen) und der Sitzordnung.
§12 Kassierer: Verpflichtet sich die Kegelkasse treuhänderisch zu verwalten. Kasse kann jederzeit
eingesehen bzw. überprüft werden.
§13 Geldzahlungen an Mitglieder:
- Geburt Kind, Verlobungsfete 3,00 Euro
- Kommunion oder Konfirmation 3,00 Euro
- Hochzeit 13,00 Euro
- Natürlich nicht aus der Kasse!!!
§14 Silenzium spricht nur der Präsiden aus, darf dann aber das Wort weitergeben.
Falsch anschreien kostet 2,50 Euro. Nach dem falsch anschreien geht das Wort wieder an den Präsidenten zurück.
Den Trinkspruch schreien alle Kegelschwestern lautstark mit.
§15 Kegelversammlungen sind mindestens einmal im Jahr und bei folgenden besonderen Anlässen
vom Präsidenten frühst möglich einzurufen. Wer nicht teilnehmen kann, erklärt sich mit allem
einverstanden bzw. Mehrheit siegt!:
- Hochzeit Kegelschwester (Kosten für Auftritt, vor der Kirche oder Standesamt, Wohnungsumgestaltung werden
aus der Kasse beglichen),
- „Nuller Geburtstag“ (30,40.... Kranz machen und Aufhängen, alle Kosten aus der Kassen)
- Wahlen
- Unstimmigkeiten (diese sollten niemals während des Kegelns oder der Kegeltour ausgetragen werden!!!)
Schwangerschaftsklausel: Schwangere und Stillende haben absolutes Alkoholverbot. Bei sogenannten
Saufspielen kostet daher das weitergeben eines Getränks nur 0,50 Euro. Während der Stillzeit ist später kommen,
früher gehen oder zwischendurch mal abhauen erlaubt. Kostet aber trotzdem 1,30 Euro pro angefangene halbe Stunde.
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